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  • ComputerWerkstatt EDV-Service KG - St.-Peter-Straße 42, 9020, Klagenfurt, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
292686x
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
St.-Peter-Straße 42
9020
Klagenfurt
St.-Peter-Straße 42, 9020, Klagenfurt AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
2007

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Klagenfurt
Telefon
0463 42 85 39

ComputerWerkstatt EDV-Service KG Firmenbeschreibung

ComputerWerkstatt EDV-Service KG ist eine in Österreich als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 292686 x. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2007 registriert. Die Firma kann schriftlich über St.-Peter-Straße 42 telefonisch über 0463 42 85 39 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 07.05.2020 Löschung
    • Die Firma mit der offiziellen Registernummer *x wurde aus dem Firmenbuch gelöscht. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Löschung am *-*-* eingetragen.
    • 01.06.2016 Veränderung
      •   LG Klagenfurt (*), Aktenzeichen * Se */*k Konkurseröffnungsverfahren *x Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *x Schuldner: ComputerWerkstatt EDV-Service KG St. Peter- Straße * * Klagenfurt am Wörthersee FN *x Kostendeckung: Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Beschluss vom *. Mai *
    • 01.06.2016 Veränderung
      •   LG Klagenfurt (*), Aktenzeichen * Se */*k Konkurseröffnungsverfahren *x Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *x Schuldner: ComputerWerkstatt EDV-Service KG St. Peter- Straße * * Klagenfurt am Wörthersee FN *x Kostendeckung: Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juni * Rekurs: Gegen den Beschluss vom *.*.* ist ein Rekurs eingelangt. Text: *.) Dem Rekurs der Schuldnerin wird Folge gegeben. *.) Der Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom *.*.*, * Se */*k-*, mit dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antragsgegnerin mangels eines zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens voraussichtlichen ausreichenden Vermögen abgewiesen wurde, wird aufgehoben. *.) Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin wird mangels Vorliegens der Zahlungsunfähigkeit gemäß § * Abs * IO abgewiesen. Beschluss vom *. Juni *
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